Das Fundbüro der Stadt Viersen befindet sich im Ortsteil Dülken und ist ist für die Annahme und Verwahrung von Gegenständen ab einem Wert von 10,00 € zuständig.
Sie haben etwas verloren?
Die meisten verlorenen Gegenstände erreichen das Fundbüro erst nach mehreren Tagen oder Wochen. Anfragen zu verlorenen Gegenständen haben daher frühestens nach ca. 3 Kalendertagen Aussicht auf Erfolg. Sollten sich Hinweise auf den oder die Eigentümer*in bei gefundenen Gegenständen ergeben, wird das Fundbüro versuchen den oder die Eigentümer*in zu benachrichtigen.
Gefundene Gegenstände werden auf dem Online-Portal Fundsachen katalogisiert.
Sie haben etwas gefunden?
Personen, die etwas gefunden haben, können sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt Viersen, an das Service-Center oder an die Polizei in Viersen wenden wenden. Gemeinsam mit dem oder der Finder*in wird ein passender Aufbewahrungsort besprochen. Unter Umständen hat der oder die Finder*in Anspruch auf einen Finderlohn.
Kontaktinformationen
Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe der Stadt Viersen.
FAQ
Annahme verlorener Gegenstände
Das Fundbüro nimmt Gegenstände entgegen, die von ehrlichen Findern abgegeben werden. Diese können von Kleidungsstücken und Schlüsseln bis zu elektronischen Geräten und persönlichen Dokumenten reichen.
Registrierung und Katalogisierung
Jeder Gegenstand wird sorgfältig registriert und katalogisiert, um sicherzustellen, dass eine geordnete Aufbewahrung und Rückgabe möglich ist. Die Beschreibung des Gegenstands umfasst typischerweise den Fundort, das Datum, die Zeit und spezifische Merkmale, die die Identifikation erleichtern.
Aufbewahrung der Fundstücke
Vermittlung zwischen Finder und Verlierer
Das Fundbüro dient als Vermittler zwischen dem Finder und dem Verlierer. Wenn sich jemand meldet, um einen verlorenen Gegenstand zu reklamieren, überprüft das Büro die Eigentumsansprüche durch Abfrage von Details, die nur der Eigentümer kennen würde.
Rückgabe der Gegenstände
Nach erfolgreicher Identifikation und Bestätigung der Eigentumsansprüche organisiert das Fundbüro die Rückgabe des Gegenstandes. In einigen Fällen kann auch der Finder in den Prozess einbezogen werden, insbesondere wenn gesetzlich eine Finderlohnzahlung vorgesehen ist.
Auktion oder Entsorgung nicht abgeholter Gegenstände
Gegenstände, die innerhalb einer festgelegten Frist nicht abgeholt werden, können versteigert oder gespendet werden. Dies ist häufig gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass diese Gegenstände sinnvoll genutzt oder verwertet werden.
Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Das Fundbüro arbeitet mit der Polizei Viersen und den Verkehrsbetrieben zusammen. Gefundene Gegenstände, die bei der Polizei Viersen abgegeben worden sind, werden durch die Polizei zum Fundbüro verbracht. Dieser Austausch erfolgt in der Regel einmal in der Woche.
Kontakt
- Linda Pauleßen 02162 101 611fundsondernutzung@viersen.de