Ukraine–Konflikt – Informationen zur Anmeldung, Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und allgemeine Hinweise auf Websites zum Thema Ukraine-Konflikt. Diese werden regelmäßig angepasst und erweitert.

Aktuelle Rechtslage

Am 5. Dezember 2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) in Kraft getreten. Diese regelt nun den Aufenthalt aller Geflüchteten aus der Ukraine über den 4. März 2024 hinaus, welche bislang unter die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) fielen und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG besitzen, die am Stichtag 1. Februar 2024 Gültigkeit hat. Auf dieser Grundlage verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis zum 4. März 2025.

Eine Terminvereinbarung zur Vorsprache in der Ausländerbehörde zwecks Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist daher nicht erforderlich.  Die von dieser Regelung betroffenen Geflüchteten erhalten unaufgefordert ein entsprechendes Informationsschreiben seitens der Ausländerbehörde.

Verfahren zur Anmeldung und zum Aufenthalt

Die Stadt Viersen betreibt unverändert eine sog. Registrierungsstraße in der Ausländerbehörde in Dülken, welche nach Bedarf kurzfristig eingerichtet wird. Die Einrichtung steht in Anhängigkeit von der Anzahl der neuzuziehenden ukrainischen Geflüchteten im Stadtgebiet.

Gleichbleibend ist es das Ziel, den Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, alle erforderlichen Behördengänge (Registrierung, einwohnermelderechtliche Anmeldung, Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, etc.) im Rahmen eines Termins erledigen zu können.

Die Termine für die Registrierungsstraße werden zentral von der Ausländerbehörde vergeben. Die Geflüchteten und/oder die aufnehmenden Gastfamilien werden kurzfristig – telefonisch oder per E-Mail – über ihren Termin informiert.

Einen Termin zur Registrierung erhalten Sie ausschließlich über das Kontaktformular Erstregistrierung Ukraine.

Die Geflüchteten müssen sich nicht mehr zwecks Terminvergabe zur erstmaligen einwohnermelderechtlichen Anmeldung ans Service-Center werden. Sie können das Angebot wahrnehmen, die einwohnermelderechtliche Anmeldung über die Ausländerbehörde im Rahmen der Registrierungsstraße vornehmen zu lassen. Bei Umzug oder Wechsel der Gastfamilie innerhalb von Viersen (nach bereits erfolgter Anmeldung) wenden sich die Geflüchteten bitte eigenständig ans Service-Center und vereinbaren einen Termin für die Ummeldung.

Wichtiger Hinweis insbesondere für die Gastfamilien: Bitte bringen Sie an Ihrem Briefkasten die Namen der bei Ihnen untergekommenen Geflüchteten an, damit behördliche Post die Menschen auch erreicht. Vielen Dank!

Unverändert besteht für ukrainische Geflüchtete kein Anlass zu Stellung eines Asylantrages beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Für sonstige ausländerrechtliche Angelegenheiten nutzen Sie bitte das Kontaktformular Terminvergabe der Ausländerbehörde.

Beantragung von Sozialleistungen

Seit dem 1. Juni 2022 kann - nach erfolgter Registrierung - die Beantragung von Sozialleistungen beim Jobcenter erfolgen. Dieses erreichen Sie unter folgender E-Mail: jobcenter-kreis-viersen@jobcenter-ge.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.jobcenter-kreis-viersen.de/.

Geflüchtete, ab 66 Jahre oder die bereits eine Altersrente in der Ukraine beziehen, müssen einen Antrag auf Grundsicherung beim Fachbereich Soziales und Wohnen stellen.

Integrationskurse

Die Geflüchteten haben die Möglichkeit, an einem Integrationskurs zum Erlernen der deutschen Sprache teilzunehmen. Hierfür ist ein Antrag auf Zulassung bei den Integrationskursträgern vor Ort zu stellen.