Kraftfahrzeugmechatroniker/in

Einführung

Kraftfahrzeugmechatroniker/innen mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik warten Nutzfahrzeuge aller Art. Sie setzen diese instand und rüsten sie bei Bedarf mit Aufbauten, Zusatzsystemen, Sonderausstattungen und Anhängern aus. Darüber hinaus prüfen und diagnostizieren sie deren komplexe fahrzeugtechnische Systeme. Sie testen zum Beispiel die Beleuchtung, führen Fahrwerksvermessungen durch, prüfen die Befestigungspunkte von An- oder Aufbauten und kontrollieren bewegliche Einrichtungen, wie Greifarme oder Feuerwehrleitern.

Mithilfe elektronischer Mess- bzw. Diagnosegeräte prüfen sie Bremsanlagen, Antriebsaggregate, Motormanagement- oder Fahrerassistenzsysteme. Sie schmieren Teile, tauschen defekte Bauteile aus, beheben Schäden an der Karosserie und wechseln Schmierstoffe, Brems- und Hydraulikflüssigkeiten.

Einstellungstermin

01. August

Ausbildungsdauer

3 Jahre und 6 Monate mit einem schriftlichen Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Fachoberschulreife
  • Gesundheitliche Eignung (durch den arbeitsmedizinischen Dienst, bei Jugendlichen U18 zusätzlichen durch den Hausarzt nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Bedenkenloses Führungszeugnis

Ausbildungsverlauf

Theoretische Ausbildung

Berufskolleg des Kreises Viersen (Kleinbahnstraße 61, 47906 Kempen)

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer Düsseldorf.

Praktische Ausbildung

Fachbereich 92 – Städtische Betriebe, Abteilung I – Stadtstraßen und Stadtgrün

Überbetriebliche Ausbildung

Haus des Handwerks (Pescherstraße 115-117, 41065 Mönchengladbach)

Ausbilder

Herr Kämmer – Kraftfahrzeugmeister

Verdienst während der Ausbildung

Nach § 8 TVAöD

  
1. Ausbildungsjahr1.018,26
2. Ausbildungsjahr1.068,20
3. Ausbildungsjahr1.114,02
4. Ausbildungsjahr1.177,59

Nach der Ausbildung

Nach bestandener Abschlussprüfung zur / zum Kfz-Mechatroniker/in besteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme.

Die Personalverwaltung ist bemüht eine Übernahme, bei guten Leistungen und einer bestehenden freien Stelle, zu realisieren.

Die Eingruppierung als Beschäftigte/r erfolgt in der Regel zunächst in die Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst - 2.343,24 €

 

Kraftfahrzeugmechatroniker     Kraftfahrzeugmechatroniker

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